Die Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) bietet durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis eine fundierte Ausbildung, um in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Durch Zusatzunterricht besteht die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben.
Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile, die an festgelegten Unterrichtstagen und Praxisblöcken stattfindet. Die praktische Ausbildung findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. Nach Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin"/„Staatlich anerkannter Erzieher" sowie „Bachelor Professional in Sozialwesen“ erworben. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erlangen die Absolventinnen und Absolventen die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für alle Hochschulen in Baden-Württemberg.
Die Schülerinnen und Schüler schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung ab und erhalten eine Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag. Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Schule und ist Voraussetzung für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik. Es besteht Sozialversicherungspflicht.
Ein Rahmenplan für die praktische Ausbildung bildet die Grundlage der Zusammenarbeit von Fachschulen für Sozialpädagogik (praxisintegriert) und Trägern der praktischen Ausbildung. Auf dieser Basis entwickeln die beiden Partner einen gemeinsamen Plan mit dem Ziel, nach einheitlichen Standards auszubilden.
Info-Flyer (BKSPIT)
Ausbildungsverordnung für die Fachschule für Sozialpädagogik (BKSPIT)
Kooperationsvereinbarung des BSZ LEONBERG
Musterausbildungsvertrag für die Fachschule für Sozialpädagogik (BKSPIT)
Rahmenplan für die praktische Ausbildung
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) sind
sowie der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Verordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert).
(2) Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
(3) Wer eine Fachschule für Sozialpädagogik in Vollzeitform, Teilzeitform oder praxisintegriert erfolgreich abgeschlossen hat oder verlassen musste, weil er wiederholt nicht versetzt wurde oder wiederholt die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann nicht in eine Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) aufgenommen werden
Der Aufnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt an die Schule zu richten. Ihm sind beizufügen:
Bitte verwenden Sie keine Bewerbungsmappe.
Erfüllen mehr Bewerber die Zulassungsbedingungen als Schüler aufgenommen werden können, so findet ein Auswahlverfahren statt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“/„Staatlich anerkannter Erzieher“ sowie „Bachelor Professional in Sozialwesen“ vergeben.
Die Abschlussprüfung besteht aus einer Facharbeit und einem anschließendem Fachgespräch sowie einer schriftlichen und mündlichen Prüfung in einem der Handlungsfelder nach Wahl der Schülerin/des Schülers.
Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher können seit 2021 gemäß §58 Abs.5 LHG an allen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg studieren. Mit dem Abschlusszeugnis erhalten sie eine allgemein Hochschulzugangsberechtigung.
Im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher kann durch den Besuch von Zusatzunterricht im Mathematik und durch Zusatzprüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik die Fachhochschule (bundesweit und nicht fachgebunden) erworben werden.
1. | Allgemeiner Bereich | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
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Religion | 2 | 1 | 1 | |
Deutsch | 1 | 2 | 1 | |
Englisch | 1 | 2 | 1 |
2. | Fachtheoretischer Bereich | |||
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Berufliches Handeln fundieren | 2,5 | 2,5 | 2,5 | |
Erziehung und Betreuung gestalten | 2,5 | 2 | 3 | |
Bildung und Entwicklung fördern I | 2 | 2,5 | 2 | |
Bildung und Entwicklung fördern II | 4,5 | 3 | 3 | |
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben | 2 | 2 | 2 | |
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln | 1 | 1 | 2 | |
Sozialpädagogischen Handeln | 670 | 670 | 660 |
3. | Wahlpflichtbereich | |||
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z.B. Musik/Rhythmik, Sport und Bewegungspädagogik | 2 | 2 | 2 |
4. | Wahlbereich | |||
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Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife | ||||
Mathematik | 2 | 2 | 2 | |
Englisch | 1 | - | 1 |
Anmeldeschluss ist der 1. März für das kommende Schuljahr.
Anmeldeformular für die Fachschule für Sozialpädagogik (BKSPIT)
23.05.2023: schriftliche Prüfungen EBG
16.05.2023: Deutsch
17.05.2023: Englisch
25.05.2023: Mathematik
Weitere Auskünfte erteilen:
BSZ LEONBERG
Fockentalweg 8
71229 Leonberg
07152 932-0
07152 932-222