Vollzeitschulen

3-jährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert)

Die praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz (ehemals Kinderpflege) vermittelt grundlegende und vertiefende Kenntnisse für Tätigkeiten in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, z.B. in Krippen oder Kindertageseinrichtungen. Durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis bieten wir eine fundierte Qualifizierung an, die dazu befähigt, bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern ab dem Säuglingsalter mitzuwirken und als Zweitkraft eine Gruppe verantwortungsvoll zu führen. Wer Freude an der Begleitung von Kindern auf Ihrem Lebensweg hat, ist hier also genau richtig!

Die Ausbildung ist vergütet und dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile: Sie arbeiten an zwei Wochentagen in Ihrer Praxiseinrichtung und besuchen an drei Tagen der Woche den Unterricht in der Schule. Die praktische Ausbildung findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“/ „Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ erworben.

Die Schülerinnen und Schüler schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Krippe/Kindertageseinrichtung ab und erhalten eine Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag (in der Regel 96% TVAöD). Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Schule und ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz.

Die praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung umfasst mindestens 1.500 Stunden/3 Jahre. Schule und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Verzahnung von schulischem Unterricht und dessen praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher. Der Praxiseinsatz erfolgt in Abstimmung mit der Schule.

Die praktische Ausbildung im Handlungsfeld „Sozialpädagogisches Handeln“ dient dabei der Anwendung und Vertiefung der im schulischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Das schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung durch die Schule während der praktischen Ausbildung ein.

Infoflyer 3BFSAIT

Kooperationsvereinbarung (3BFSAIT) des BSZ LEONBERG

Voraussetzungen für die Aufnahme sind

  1. der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note „befriedigend“ und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss, oder
  2. das beglaubigte Abschlusszeugnis der Hauptschule oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit einer mindestens 2-jährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
  3. das beglaubigte Abschlusszeugnis der Hauptschule oder eines gleichwertigen Bildungsstands und
  4. ein FSJ / BuFDi in einer Kindertageseinrichtung, sowie
  • der Nachweis eines Vertrages über die praktische Ausbildung mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Kindertageseinrichtung
  • bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mind. Niveau B1) nachzuweisen.

Die Abschlussprüfung besteht aus einer erziehungspraktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin bzw. Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent erworben.

Mit dem Abschluss zur/zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin/staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten und der Zuerkennung des mittleren Bildungsabschlusses sind die Aufnahmevoraussetzungen für die Erzieher*innenausbildung (3 BKSPIT) erfüllt.

1. Pflichtbereich (Theorie) 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1.1 Fächer      
  Religionslehre und Religonspädagogik 1 1 2
  Deutsch 2 2 1
  Gemeinschaftskunde 0,5 1 0,5
  Englisch (1) 0,5 1 0,5
1.2 Handlungsfelder (2)      
  Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädogigische Beziehungen zu ihnen entwickeln 3 2 3
  Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I 2 3 2
  Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II 3 3 3
  Gruppen pädagogisch begleiten 2 1 2
  Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten 1 0,5 0,5
  Übergänge mitgestalten 1 0,5 0,5
  Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen 2 2 2
2. Wahlpflichtbereich      
    1 2 1
3. Pflichtbereich (Praxis) (3)      
  Sozialpädagogisches Handeln (mind. 1.500 Stunden) 2 3 3
4. Wahlbereich      
    1 1 1
Anmerkungen
  • (1) Kein maßgebendes Fach.
  • (2) Insgesamt können 13 Wochenstunden in Klassenteilung unterrichtet werden.
  • (3) Begleitete Berufspraxis in verschiedenen Organisationen möglich; Betreuungsschlüssel 1:2.
Anmeldeschluss

Anmeldeschluss ist der 1. März für das kommende Schuljahr.

Anmeldeformular für die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (3BKSAIT)

zum Berufsbild der Sozialpädagogischen Assistenz finden Sie bei Berufe.TV, dem Filmportal der Arbeitsagentur rund um Berufe